Sie erreichen die Ombudsstelle meinhinweis.at:
Durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz ist geregelt, für welche Themenbereiche die Ombudsstelle angerufen werden kann (verkürzte Darstellung):
Zuerst sollten Sie prüfen, ob sie Ihren Hinweis über die Ombudsstelle geben können. Ein Hinweis sollte erst dann an eine externe Stelle gegeben werden, wenn die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgebersystem nicht möglich oder dieser nicht zumutbar ist oder sich ein derartiger Hinweis als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat.
Als externe Stelle steht Ihnen die Meldestelle des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zur Verfügung https://www.bkms-system.net/BAK
Sollte die Ombudsstelle zu den angegebenen Zeiten nicht erreichbar sein, so hat die Anrufer:in die Möglichkeit, ihren Namen bzw. ihre Telefonnummer auf der Mobilbox zu hinterlassen. Die Ombudsstelle wird sich daraufhin umgehend bei der Anrufer:in melden.
Selbstverständlich kann das Anliegen auch jederzeit über die Webseite www.meinhinweis.at/hinweis-geben/ eingebracht werden.
Das Hinweisgebersystem schützt Sie rechtlich, technisch und organisatorisch, wenn Sie anonym bleiben möchten. Um Ihre Sicherheit weiter zu erhöhen, berücksichtigen Sie bitte folgende Punkte:
Dies ist von Hinweis zu Hinweis unterschiedlich und kann nicht pauschal angegeben werden. Bei andauernden Untersuchungen erhält die Hinweisgeber:in eine Zwischenmeldung und nach Abschluss der Untersuchungen eine Benachrichtigung, sofern der Hinweis nicht anonym erfolgte.
Die Hinweisgeber:in kann die Ombudsstelle jederzeit, auch anonym, unter Angabe des Unternehmens, Datum und Inhalt der Meldung, sowie Nennung des im Onlineformular selbst vergebenen Auskunftskennwortes, kontaktieren und einen Status erfragen.