Allgemeine Geschäftsbedingungen
OMS Objekt Management Service GmbH
OMS Hygiene- und Technikservice GmbH
1. Geltungsbereich
2. Vertragsabschluss
3. Pläne, Unterlagen und Schutzrechte
4. Verpackung
a) verstehen sich die angegebenen Preise ohne Verpackung;
b) erfolgt die Verpackung in handelsüblicher Weise, um unter normalen Transportbedingungen Beschädigungen der Produkte auf dem Weg zu dem festgelegten Bestimmungsort zu vermeiden, und wird nur nach Vereinbarung zurückgenommen.
5. Gefahrenübergang / Lieferkondition
6. Lieferfrist
a) Datum des Zuganges der durch den Auftraggeber unterfertigten Auftragsbestätigung an den Auftragnehmer;
b) Datum der Erfüllung aller dem Auftraggeber obliegenden technischen, kaufmännischen, finanziellen und sonstigen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Auftragnehmer eine zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine vom Auftraggeber beizubringende Zahlungssicherstellung zugunsten des Auftragnehmers diesem übermittelt wurde.
7. Probebetrieb und Übernahme
8. Preise
9. Zahlung
a) auf Erfüllung des Vertrages bestehen und
i) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,
ii) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
iii) den ganzen noch offenen Auftragspreis fällig stellen und
iv) sofern auf Seiten des Auftraggebers kein Entlastungsgrund im Sinne des Art. 13 der gegenständlichen AGB vorliegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen (Unternehmergeschäft 9,2% über dem jeweiligen Basiszinssatz, Verbrauchergeschäft 4% p.a.) verrechnen, oder
b) unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. In diesem Fall hat der Auftraggeber über Aufforderung des Auftragnehmers bereits gelieferte Produkte dem Auftragnehmer zurückzustellen und ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Produkte zu leisten sowie alle im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Vertrag entstehende Schäden zu ersetzen.
10. Eigentumsvorbehalt
11. Gewährleistung
a) die mangelhaften Produkte an Ort und Stelle nachbessern oder reparieren;
b) sich die mangelhaften Produkte oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung zurücksenden lassen;
c) die mangelhaften Teile oder die mangelhaften Produkte ersetzen.
11.6 Zur Vornahme der notwendigen Nachbesserung und Ersatzlieferung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der
Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen sofort vorher schriftlich zu verständigen.
11.11 Die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers gilt nur für die Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. In nachstehenden Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Nichteinhaltung der Betriebs- oder Bedienungsanleitung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung oder natürlicher Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, elektrochemische oder elektrische Einflüsse.
- der Auftraggeber den Auftragnehmer über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, schriftlich verständigt; und
- der Auftraggeber eine Verletzung nicht anerkennt und dem Auftragnehmer alle Abwehrmaßnahmen vorbehalten bleiben; und
- der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat; und
- die Verletzung nicht durch spezielle Vorgaben des Auftraggebers, oder durch eine vom Auftragnehmer nicht voraussehbare Anwendung verursacht wurde, oder die Verletzung dadurch entstanden ist, dass der Liefergegenstand vom Auftraggeber verändert oder zusammen mit einem vom Auftragnehmer nicht gelieferten Produkt eingesetzt wird.