Häufig gestellte Fragen
Was genau ist bzw. macht die Ombudsstelle?
Wo kann ich die Kontaktdaten der Ombudsstelle finden?
Sie erreichen die Ombudsstelle meinhinweis.at:
- Telefonisch werktags von 08:00 – 20:00 Uhr
- Rufnummer: +43 7242 306677 800
- Rufnummer mit Unterdrückung ihrer eigenen Mobiltelefonnummer: #31# 07242 306677 800
- Über das Online Meldeformular www.meinhinweis.at/hinweis-geben/
- Ihre E-Mail richten Sie an hinweis@meinhinweis.at
Ist die Ombudsstelle unabhängig?
Wer genau ist die Ombudsstelle?
Was ist das Besondere an der Ombudsstelle?
Für welche Meldungen ist die Ombudsstelle gedacht?
Durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz ist geregelt, für welche Themenbereiche die Ombudsstelle angerufen werden kann (verkürzte Darstellung):
- Öffentliches Auftragswesen,
- Finanzdienstleistungen und -märkte, Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten (Bestechung, Amtsmissbrauch),
- Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union,
- Förderungsmissbrauch
Was passiert, wenn ich der Ombudsstelle eine Meldung zu einem anderen Thema übermittle?
Muss ich mich an die Ombudsstellen wenden?
Kann ich mich auch an eine externe Meldestelle wenden?
Zuerst sollten Sie prüfen, ob sie Ihren Hinweis über die Ombudsstelle geben können. Ein Hinweis sollte erst dann an eine externe Stelle gegeben werden, wenn die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgebersystem nicht möglich oder dieser nicht zumutbar ist oder sich ein derartiger Hinweis als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat.
Als externe Stelle steht Ihnen die Meldestelle des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zur Verfügung https://www.bkms-system.net/BAK
Wird mich die Ombudsstelle juristisch vertreten?
Was kostet es mich, wenn ich die Ombudsstelle in Anspruch nehmen möchte?
Was mache ich, wenn die Ombudsstelle telefonisch nicht erreichbar ist?
Sollte die Ombudsstelle zu den angegebenen Zeiten nicht erreichbar sein, so hat die Anrufer:in die Möglichkeit, ihren Namen bzw. ihre Telefonnummer auf der Mobilbox zu hinterlassen. Die Ombudsstelle wird sich daraufhin umgehend bei der Anrufer:in melden.
Selbstverständlich kann das Anliegen auch jederzeit über die Webseite www.meinhinweis.at/hinweis-geben/ eingebracht werden.
Wie läuft die interne Untersuchung ab?
Wie verläuft die Hinweisbearbeitung, wenn ich einen Hinweis namentlich abgebe?
Was passiert mit meinen Daten?
Kann ich mich mit meinem Hinweis zusätzlich noch gemäß der Unternehmensrichtlinien intern an meine Vorgesetzte bzw. die nächsthöhere Vorgesetzte wenden?
Was passiert, wenn ich einen Hinweis abgebe, der sich als falsch herausstellt?
Kann ich mich bei neuen Details zu einem Hinweis noch einmal bei der Ombudsstelle melden?
Wie wird sichergestellt, dass meine Meldung anonym erfolgt und keine Rückschlüsse auf meine Person gemacht werden können?
Das Hinweisgebersystem schützt Sie rechtlich, technisch und organisatorisch, wenn Sie anonym bleiben möchten. Um Ihre Sicherheit weiter zu erhöhen, berücksichtigen Sie bitte folgende Punkte:
- Wenn Sie anonym bleiben möchten, geben Sie keine persönlichen Daten, wie zum Beispiel Ihren Namen oder Ihr Verhältnis zu den Beteiligten an. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
- Achten Sie auf eine sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.
- Gehen Sie nach Möglichkeit direkt auf den meinhinweis.at-Server, indem Sie von der Einführungsseite aus ein Lesezeichen setzen und dieses nutzen oder den Link https://meinhinweis.at/hinweis-geben/ aufrufen.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät wie PC, Laptop oder Smartphone oder Telefon, das von Ihrem Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere eine Intranetverbindung, d. h. eine Netzwerkverbindung aus dem Unternehmensnetzwerk oder WLAN kann Ihre Anonymität gefährden.
- Verwenden Sie eine private E-Mail-Adresse, wenn Sie einen Hinweis per E-Mail abgeben wollen.
- Bei einer telefonischen Meldung von Ihrem Mobiltelefon wählen Sie #31# 07242 306677 800, dadurch wird Ihre eigene Rufnummer unterdrückt und nicht angezeigt.
Wie lange dauert es, bis ein Ergebnis vorliegt?
Dies ist von Hinweis zu Hinweis unterschiedlich und kann nicht pauschal angegeben werden. Bei andauernden Untersuchungen erhält die Hinweisgeber:in eine Zwischenmeldung und nach Abschluss der Untersuchungen eine Benachrichtigung, sofern der Hinweis nicht anonym erfolgte.
Die Hinweisgeber:in kann die Ombudsstelle jederzeit, auch anonym, unter Angabe des Unternehmens, Datum und Inhalt der Meldung, sowie Nennung des im Onlineformular selbst vergebenen Auskunftskennwortes, kontaktieren und einen Status erfragen.